Krankenkassen bezuschussen Yogakurse, nicht nur für Anfänger

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Erfahrene Yogis kommen selten auf die Idee, sich Ihren Jogakurs teilweise von der Krankenkasse bezuschussen zu lassen, es herrscht das Vorurteil, das dies nur Kurse für Anfänger wären.

Yogakurse

Gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 20 Abs. 4 SGB V angehalten, die Kosten für so genannte Präventionsmaßnahmen anteilig zu übernehmen und da fällt Yoga auf jeden Fall darunter. Die Kostenübernahme bedarf keiner ärztlichen Überweisung. Im Allgemeinen erstattet die Krankenkasse einmal pro Jahr einen Kurs bis zu 80%. Der Betrag wird nach erfolgreicher Teilnahme, dabei sind 80% Anwesenheit erforderlich, direkt von der Krankenkasse an Sie überwiesen. Bitte klären Sie vor einem Kurs, ob Ihre sich Krankenkasse an der Bezuschussung beteiligt, da nicht jeder Kurs akzeptiert wird. Private Krankenkassen bieten diese Bezuschussungsform in der Regel nicht an. Denn gerade wer regelmäßig Yoga praktiziert, lebt gesünder, hat weniger Rückenschmerzen und baut Stress ab. Das haben auch die Krankenkassen festgestellt und bezuschussen Yoga im Rahmen ihrer Präventionsprogramme.

Die meisten Krankenkassen bieten ihren Versicherten an, pro Jahr zumindest anteilig einen Kurs aus einem der vier Handlungsfelder (Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtberatung) zu belegen. Die Kurse bestehen normalerweise aus acht bis zwölf Sitzungen, die meist wöchentlich stattfinden. Viele Yogastudios haben Reglementierungen gefunden, die das Ganze praktikabler machen, durch flexible Einstiegszeiten und Ausweichtermine. Wichtig ist vor allem die Eignung des Lehrers. Er muss eine anerkannte Yogalehrerausbildung von mindestens 500 Stunden und eine Zusatzausbilung im medizinischen oder sozialen (z.B. pädagogischen) Bereich nachweisen können. Nur dann kann ein Kurs von ihm bezuschusst werden. Die Bandbreite der Bezuschussungen ist allerdings sehr breit gefächert, von anteilig 75 € für einen Kurs bis zu € 480 pro Jahr (egal, wie viele Yogakurse Sie belegen). Und dann gibt es Obergrenzen beim Zuschuss je Kurs, diese liegen zwischen 75 und 120 Euro je Kurs. Einige Kassen bieten auch eigene Programme an, deshalb müssen oft Fremdangebote erst geprüft werden, ob sie diese bezuschussen. Zur Stressbewältigung und Entspannung werden meist die klassischen Entspannungsverfahren wie Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation, sowie Hatha-Yoga, Tai Chi und Qi Gong angeboten, weil diese nach einer Expertise der Bundesvereinigung für Gesundheit als wirksame und wirtschaftliche Leistungen bewertet worden sind.

Speziell Hatha-Yoga als förderfähiges Entspannungsverfahren durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherungen) – dafür sprechen besonders die Aspekte der guten Erlernbarkeit, der Schwerpunkt auf körperliche Übungen und Atemübungen, eben nicht nur Meditation, die Wirksamkeit ist im Rahmen von Studien und Metaanalysen belegt, erläutert Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.
Was wie bezuschusst werden kann, ist im Präventionsleitfaden geregelt, auf den sich alle Krankenkassen verbindlich geeinigt haben. Doch in welchem Umfang jeder Versicherte gefördert werden kann, darüber entscheiden die Krankenkassen ganz individuell. Auch die Auslegung, was genau unter „Hatha-Yoga“ fällt, regeln einige Kassen unterschiedlich (die einen bezuschussen auch Iyengar-Kurse, die anderen nur solche, bei denen explizit „Hatha“ auf dem Nachweis steht).

Die die BKK R+V bewilligt einen Zuschuss zu den Kursen zu 100 % bis zu einem Höchstbetrag von 240 EUR pro Kurs. Für Ihre Teilnahme an solchen Kursen erstattet sie maximal 480 EUR pro Jahr, die individuell in genutzt werden könnenlaut BKK R+V Info. Wenn also die Angebote die Qualitätsansprüche des Präventionsleitfadens erfüllen, kann sogar vier bis fünf Yogakurse pro Jahr bezuschusst werden. Nach Abschluss des Kurses einfach Quittung und Bestätigung des Yogalehrers bei der Krankenkasse einreichen und das Geld wird überwiesen. Und sollte eine Krankenkasse, trotz vorheriger Absprache und Zusage der Kostenübernahme, die Zahlung verweigern, dann scheuen sich nicht, gegen den Bescheid Einspruch zu erheben, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Zuschuss dann doch gewährt wurde.

Fotos Yogadeluxe, Claudia Müller-Ostenried und Vigilius Mountain Resort

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Gabriele Wilms
Über Gabriele Wilms 778 Artikel
Seit vielen Jahren beschäftige ich mich intensiv mit der Tätigkeit als Reisejournalistin und Bloggerin. Ich bin Inhaberin des Reisemagazin Toureal und betreue es als verantwortliche Chefredakteurin. Gut ein Drittel des Jahres bin ich daher in den schönsten Hotels, Regionen Europas und weltweit für unser Reisemagazin unterwegs .

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