Die wichtigsten Zoll-Regeln für Ihre Reise

Rate this post

Als Urlauber können sie ganz schnell zum Schmuggler werden, daher ist es besonders wichtig, dass man sich vor einer Reise über die Zoll-und Einfuhrbestimmungen informiert. 9000 deutsche Rentner sind in die Zollfalle getappt, Sie hatten in der Türkei Goldschmuck gekauft, für den angeblich alle Zollformalitäten bereits erledigt sein sollten.

Zollbestimmungen beachten bei Souveniers
Zolleinfuhrbestimmung werden von vielen Urlaubern immer wieder unterschätzt.

So wurden sie zu Goldschmugglern und haben nun Steuer- und Strafverfahren am Hals. Auch Prominente wurde schon zu Schmugglern, weil sie glaubten, dass Geschenke nicht unter die Zollgrenzen fallen. Andere bringen der Nachbarin eine Orchidee mit, weil sie auf die Wohnung aufpasste oder haben Pillen dabei, die im Urlaubsland wesentlich billiger waren als zu Hause und verstoßen damit gegen Einfuhrbestimmungen mit oft empfindlichen Folgen. Liegt zum Beispiel der Warenwert des Mitbringsels über 700 Euro wird zusätzlich zum Zollsatz noch eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent fällig. Bei teuren Einzelstücken wird der Freibetrag nicht angerechnet. (Quelle: EQ Images/imago)

In der EU ist die Freiheit nicht grenzenlos

In der EU gibt es zwar grundsätzlich für Reisemitbringsel keine Abgaben, wenn sie für den privaten Eigenverbrauch gedacht sind, diesen definiert natürlich der Zoll. So sind dies maximal 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, ein Kilo Tabak, zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör, 90 Liter Wein, wobei davon höchstens 60 Liter Schaumwein sein dürfen. Nur wer glaubhaft macht, dass auch größere Mengen rein privat verbraucht werden, zum Beispiel bei einer Familienfeier, der entkommt der Umsatzsteuer und eventuellen Verbrauchssteuern. Die Ausnahme von der Ausnahme sind zollfreie Gebiete wie die deutsche Insel Helgoland, Livigno und Campione d’Italia in Italien und die Kanarischen Inseln. Wer dort einkauft und die Freigrenzen überschreitet, der muss an der heimischen Grenze Zoll und Steuern entrichten.

430 Euro sind die Obergrenze

Die Freimengen für die europäischen Sonderfälle, Nicht-EU-Länder und Einkäufe in Duty-free-Shops sind immer gleich. Es sind dies zum Beispiel 200 Zigaretten, ein Liter Spirituosen über 22 Prozent Alkoholgehalt und 50 Gramm Parfum pro Person. Andere Waren sind für Flugreisende bis zu einem Wert von insgesamt 430 Euro frei von Abgaben. Wer mit dem Auto oder dem Zug zurück reist, für den liegt das Limit bei 300 Euro. Junge Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren im Wert von 175 Euro einführen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Geschenke oder gekaufte Sachen handelt.

Schmugglern droht ein Strafverfahren

“Wird schon gut gehen” oder “ist doch nur eine Kleinigkeit” denken sich viele Flugreisende und marschieren am roten Ausgang vorbei schnurstracks durch den Grünen in die Empfangshalle. Das geht nicht immer gut, denn die Zöllner haben einen guten Blick für verdächtige Personen. Genau dies hab ich bei einen meiner Reisen erlebt, eine Kollegin von uns hatte mehr Zigaretten im Gepäck als erlaubt und wurde heraus geholt. Das Schlimmste, was man dann machen kann ist zu diskutieren, denn dann werden die Zollbeamten richtig böse. Auffällig sind natürlich der allzu neue Koffer, die nagelneue Jeans, der blitzende Golfschläger. Außerdem wissen die Zollbeamten genau, welche Flugzeuge aus welchen Ländern gerade gelandet sind und was Reisende dort gerne einkaufen. Wer beim Schmuggeln erwischt wird, für den wird es teuer. Eine Stange Zigaretten zum Beispiel kostet 38 Euro Einfuhrzoll und noch einmal 38 Euro Strafgebühr. Ab einem bestimmten Warenwert, der natürlich nicht bekannt gegeben wird, gibt es zudem eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Die Freigrenze wird von besonders Schlauen ausgeschöpft

Wer den Freibetrag von 430 Euro nur wenig überzogen hat, der zahlt dafür bis zu einer Gesamtsumme von 700 Euro nur einen pauschalen Steuersatz von 17,5 Prozent. Über 700 Euro Warenwert wird der Zollsatz für die jeweiligen Stücke berechnet, dazu kommt noch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Beispielsweise beträgt der Zollsatz für einen 800 Euro teuren Golfschläger knapp 22 Prozent. Tipp: Zusammenreisende sollten ihre Einkäufe immer auf die Koffer verteilen, damit sie die persönlichen Freigrenzen ausschöpfen können. Außerdem sollte man die Quittungen aufbewahren, sonst schätzt der Zoll den Wert der Waren. Und Achtung: Liegt der Wert eines Einzelstücks über der Freigrenze, wird der Freibetrag nicht angerechnet.

Große Achtung gilt dem Artenschutz

Von Souvenirs wie lebenden Orchideen, Fächerpalmen, Kakteen, Schnitzereien aus Elfenbein und exotischen Lebensmitteln wie Haifischflossen sollte man auf jeden Fall die Finger lassen. Auch Korallenstücke, Riesenmuscheln, Schneckengehäuse oder Schildkrötenpanzer lässt man lieber dort, wo sie angeboten werden. Gleiches gilt für lebende Tiere. Denn die Einfuhr solcher Dinge verstößt fast immer gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen. Zertifikaten von Händlern, die das Gegenteil bestätigen, sollte man keinen Glauben schenken. Der Zoll nimmt Reisenden die geschützten Sachen ab, verlangt eine Vernichtungsgebühr und eventuell ist noch ein Bußgeld fällig. Informieren kann man sich auf der Internetseite www.artenschutz-online.de.

Billige Medikamente können teuer werden

Auch für Medikamente gelten die Zollgrenzen. Zudem ist es verboten, rezeptpflichtige Arzneimittel aus dem außereuropäischen Ausland einzuführen. Das gilt nicht nur für Potenzmittel wie Viagra, sondern auch für hochdosierte Vitaminpräparate, Diätpillen und Tabletten mit dem Inhaltsstoff Melatonin. Auf die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Präparat erworben wurde, kommt es dabei nicht an, so der ausdrückliche Hinweis auf der Internetseite des Zolls. Außerdem: Pillen-Schmuggler setzen oft ihre Gesundheit aufs Spiel. Denn Arzneimittel wie Viagra sind beliebt bei Fälschern und enthalten im besten Fall keinen Wirkstoff.

Kostenlose App gegen Schmuggel

Smartphone-Besitzer können unterwegs bequem checken, ob sie eventuell gegen Einfuhrbestimmungen verstoßen. Sie müssen sich nur die kostenlose App “Zoll und Reise” auf ihr Mobiltelefon laden, die das Bundesministerium für Finanzen programmieren hat lassen. Schnell und einfach finden sie damit alle Informationen, was und wie viel man einführen darf und welche Beschränkungen es gibt. Die App ist im Apple App Store und im Google Play Store (Android-Market) erhältlich und benötigt keine Internetverbindung. So fallen keine Roaming-Gebühren an.

Weitere Informationen im Internet unter www.zoll.de

Booking.com
Gabriele Wilms
Über Gabriele Wilms 778 Artikel
Seit vielen Jahren beschäftige ich mich intensiv mit der Tätigkeit als Reisejournalistin und Bloggerin. Ich bin Inhaberin des Reisemagazin Toureal und betreue es als verantwortliche Chefredakteurin. Gut ein Drittel des Jahres bin ich daher in den schönsten Hotels, Regionen Europas und weltweit für unser Reisemagazin unterwegs .

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*